Liebe Motocrosser, Zuschauer und Party-Gänger
In verdankenswerter Weise sind wir mit unserem Anlass zum zweiten Mal Gast in der Gemeinde Kappel. Wir möchten unsere Gastgeber nicht mit ungebührendem Verhalten vor den Kopf stossen und bitten deshalb alle Teilnehmer, Zuschauer und Party-Gänger folgende Regeln strikte einzuhalten:
- Fahrten, einschliesslich Trainings, dürfen ausschliesslich an den beiden Veranstaltungstagen während den im Rennprogramm genannten Zeiten durchgeführt werden.
- Es dürfen nur Maschinen starten, die einen Lärmpegel von 93 dB nicht überschreiten.
- Sicherheitsmassnahmen sind zu respektieren, ebenso die Anweisungen der Strecken- und Einweisungsposten.
- Öffentliche Strassen dürfen nicht als Parkfläche benützt werden. Die Zufahrt auf das Festgelände erfolgt einzig über die Rifferswilerstrasse (bitte Wegweisern folgen, siehe Zufahrtsplan).
- Bei Bedarf bitte nur die Töff-Waschgelegenheit des Veranstalters benutzen, damit keine Öl- und Treibstoffrückstände in den Boden oder in Gewässer gelangen.
- Abfall gehört in die aufgestellten Mülltonnen. Wer sich nicht daran hält, hilft nach Ende der Veranstaltung beim Aufräumen!
- Es gelten die Vorschriften des Gastgewerbegesetzes (LS 935.11), namentlich die Bestimmungen zum Jugendschutz (Verbot der Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren und des Ausschanks von anderen alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren) sind unbedingt einzuhalten. Gemäss Art. 11 der eidgenössischen Lebensmittel- und Gebrauchs-Gegenständeverordnung LGV (SR 817.02) ist an jedem Verkaufspunkt gut sichtbar ein Schild aufgehängt, das auf diese Vorschriften hinweist.
- Die Immissionen im Zusammenhang mit dem Festwirtschaftsbetrieb sind zu jeder Zeit im Sinne der Schell- und Laser-Verordnung des Bundes (SR 814A9) zu begrenzen. Aus Rücksichtnahme auf die Anwohner werden die Besucher gebeten, Lärmimmissionen durch ihr Verhalten nach 23 Uhr zu dämpfen. Also: Kein Gegröle und auch keine Pöbeleien unter Alkoholeinfluss.
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